Das System Grünkauf ermöglicht Endkunden über die GrünCard Bonuspunkte zu sammeln oder andere Vergünstigungen bei Vorteilspartnern zu erhalten. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage für eine Teilnahme am System Grünkauf.
1.1 Das System Grünkauf wird betrieben von der Grünkauf System GmbH, Merzstr. 18, 81679 München und verwaltet Rabatte und andere Guthaben, die den Teilnehmern von den Grünkauf-Partnerunternehmen in Form von Punkten gutgeschrieben werden. Der Teilnehmer erkennt mit Beantragung der GrünCard oder seiner ersten Aktivität, z. B. dem Sammeln von Bonuspunkten, diese Bedingungen an.
1.2 Grünkauf-Kunde kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
1.3 Der Teilnehmer versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben (z. B. Geburtsdatum) richtig sind und er Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten umgehend Grünkauf telefonisch, schriftlich oder über die Internet-Site www.Gruenkauf.de mitteilt.
2.1 An den teilnehmenden Verkaufsstellen der Partnerunternehmen erhalten Grünkauf-Teilnehmer beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens Gutschriften in Form von Grünkauf-Punkten. Die Zahlung kann dabei in bar oder in einer der Barzahlung gleichkommenden Weise (wie z.B. per Geldkartenzahlung, Lastschrift oder Überweisung) erfolgen. Die genauen Konditionen legen die Partnerunternehmen selbst fest. Eine Liste der aktuell am Grünkauf-Programm teilnehmenden Partnerunternehmen findet sich unter www.Gruenkauf.de.
2.2 Ein Grünkauf-Punkt hat einen Gegenwert von 1 Cent.
2.3 Die Partnerunternehmen und die teilnehmenden Verkaufsstellen, Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie die Höhe der gewährten Grünkauf-Punkte sind jederzeit über die Grünkauf-Hotline, die Internet-Site oder bei den Partnerunternehmen zu erfragen.
2.4 Die Vergabe von Grünkauf-Punkten durch die Partnerunternehmen kann ausgeschlossen werden, wenn dem Kunden andere Rabatte, oder Zahlungsarten oder Vergünstigungen gewährt werden oder es sich um Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen handelt.
2.5 Für die Gutschrift legt der Teilnehmer vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre GrünCard vor oder nennt seine Grünkauf-Kundennummer. In einigen Fällen wird Ihre Kundennummer elektronisch von der GrünCard abgelesen. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels GrünCard vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen ist eine Erfassung der Kundennummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich.
2.6 Grünkauf und die Partnerunternehmen sind berechtigt, gesammelte Grünkauf-Punkte dem Teilnehmer erst später auf seinem Grünkauf-Konto gutzuschreiben, so z. B., wenn eine Ware nach Anzahlung erst später voll bezahlt wird oder Widerrufs- und Rücktrittsrechte abgewartet werden müssen.
2.7 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Grünkauf-Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch, behalten sich Grünkauf und das Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.
3.1 Die gesammelten Grünkauf-Punkte werden bei Grünkauf bzw. einem beauftragten Partnerunternehmen unter der Kundennummer registriert. Die Teilnehmer können ihren aktuellen Punktestand unter Angabe ihrer Zugangsdaten jederzeit telefonisch oder über die Internet-Seite abrufen. In regelmäßigen Abständen erfolgt auch eine schriftliche Mitteilung über den Punktestand.
3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilung müssen spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend gemacht werden. Ein Widerspruch kann nur mit den entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzetteln oder Rechnungen bearbeitet werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer auch noch eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestands verlangen; in diesem Fall muss er die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen.
4.1 Eine Auszahlung der Grünkauf-Punkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 1.000 Grünkauf-Punkten (entspricht 10,- EUR) möglich.
4.2 Die Auszahlung der Grünkauf-Punkte erfolgt mittels bargeldloser Überweisung auf ein vom Teilnehmer angegebenes Bankkonto im Inland. Die Überweisungskosten trägt Grünkauf. Aus Sicherheitsgründen ist eine Überweisung auf ein Bankkonto eines anderen Kontoinhabers nur mit Zustimmung von Grünkauf möglich. Zuerst erworbene Grünkauf-Punkte werden zuerst ausbezahlt.
4.3 Grünkauf-Punkte sind nur mit Zustimmung von Grünkauf auf Dritte übertragbar.
5.1 Grünkauf-Punkte verfallen nicht.
5.2 Im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Punkte dem Grünfonds gutgeschrieben.
6.1 Bei Verlust der GrünCard kann bei Grünkauf eine Ersatzkarte beantragt werden.
6.2 Ein Teilnehmer ist verpflichtet, unverzüglich Grünkauf zu benachrichtigen, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter Kenntnis von seinen Grünkauf-Zugangsdaten erlangt hat. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet Grünkauf nur bei grobem Verschulden von Grünkauf oder Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens des Teilnehmers.
7.1 Der Teilnehmer kann die Teilnahme an Grünkauf jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an Grünkauf beenden.
7.2 Eine Kündigung durch Grünkauf ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
7.3 Grünkauf behält sich vor, das Grünkauf-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
7.4 Grünkauf behält sich ferner vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für eine Teilnahme an Grünkauf zu ändern oder zu ergänzen. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Änderung gemäß Ziff.7.1 kündigt oder wenn er nach Ablauf dieser Frist seine GrünCard bzw. seine Kundennummer zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzt.
8.1 Mit der Zweitkarte kann eine zweite Person Grünkauf-Punkte mitsammeln, die dem Hauptkonto gutgeschrieben werden.
8.2 Der Mitsammler erhält kein Grünkauf-Punktekonto und hat keine Auskunfts-, Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Punktestandsmitteilungen, sonstige Auskünfte über Punktestände und Auszahlungen erfolgen ausschließlich an den Inhaber des Hauptkontos. Nur der Inhaber des Hauptkontos kann Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilungen geltend machen. Eine Aufteilung der Grünkauf-Punkte oder Trennung des Punktekontos ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Ansprüche des Mitsammlers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung der zu ihm gespeicherten Daten bleiben unberührt.
8.3 Die in den Punkten 1 bis 7 enthaltenen Bedingungen gelten für den Mitsammler entsprechend.
9.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Grünkauf für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Grünkauf bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
9.2 Gerät Grünkauf durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug, ist seine Leistung unmöglich geworden oder hat Grünkauf eine wesentliche Pflicht verletzt, haftet Grünkauf für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird an machen Stellen im Text nur die männliche Form (z.B. Teilnehmer) verwendet. Selbstverständlich wird dies in dem Sinne getan, dass auch die weibliche Form mit eingeschlossen ist.
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktcenter oder rufen uns an unter 0700-Grunkauf (= 0700-47865283).
Stand: Mai 2008