AGB für Kunden - Grünkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Grünkauf-Kunden

Präambel

Das System Grünkauf ermöglicht es Endkunden, Bonuspunkte zu sammeln oder andere Vergünstigungen bei Vorteilspartnern zu erhalten. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage für eine Teilnahme am System Grünkauf.

1. Kundenbeziehungen

1.1 Das System Grünkauf wird betrieben von der Grünkauf System GmbH, Nymphenburger Str. 29, 80335 München (Grünkauf) und verwaltet Rabatte und andere Guthaben, die den Teilnehmern von den Grünkauf-Partnerunternehmen (Partnerunternehmen/ Vorteilspartner) in Form von Punkten (Grünkauf Punkten) gutgeschrieben werden. Der Teilnehmer erkennt mit Beantragung einer GrünCard, einer GrünCardPlus MasterCard bzw. einer Online-Mitgliedschaft oder seiner ersten Aktivität, z.B. dem Sammeln von Bonuspunkten, diese AGB an.

1.2 Grünkauf-Teilnehmer kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

1.3 Der Teilnehmer versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben (z.B. Geburtsdatum) richtig sind und er Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten umgehend Grünkauf telefonisch, schriftlich oder über die Internet-Seite www.Gruenkauf.de mitteilt.

2. Sammeln von Punkten

2.1 An den teilnehmenden Verkaufsstellen der Partnerunternehmen erhalten Grünkauf-Teilnehmer beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens Gutschriften in Form von Grünkauf-Punkten. Die Zahlung erfolgt mit den jeweiligen in den Verkaufsstellen der Partnerunternehmen akzeptierten Zahlungsmitteln. Die genauen Konditionen legen die Partnerunternehmen selbst fest. Eine Liste der aktuell am Grünkauf-Programm teilnehmenden Partnerunternehmen findet sich
unter www.Gruenkauf.de.

2.2 Ein Grünkauf-Punkt hat einen Gegenwert von 1 Cent.

2.3 Die Partnerunternehmen und die teilnehmenden Verkaufsstellen, Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie die Höhe der gewährten Grünkauf- Punkte sind jederzeit über die Grünkauf-Hotline, die Internet-Seite oder bei den Partnerunternehmen zu erfragen.

2.4 Die Vergabe von Grünkauf-Punkten durch die Partnerunternehmen kann ausgeschlossen werden, wenn dem Kunden andere Rabatte, bestimmte Zahlungsarten, sonstige Vergünstigungen gewährt werden oder es sich um Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen handelt.

2.5 Für die Gutschrift legt der Teilnehmer vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Bestell-, Zahlungs- oder Kassiervorgang seine GrünCard vor oder nennt seineGrünkauf-Mitgliedsnummer. In einigen Fällen wird die Mitgliedsnummer elektronisch von der GrünCard abgelesen. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels GrünCard vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Bestell-, Zahlungs- oder Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen sind
eine Erfassung der Mitgliedsnummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich.

2.6 Grünkauf und die Partnerunternehmen sind berechtigt, gesammelte Grünkauf-Punkte dem Teilnehmer erst später auf seinem Grünkauf-Konto gutzuschreiben, so z.B., wenn eine Ware nach Anzahlung erst später voll bezahlt wird oder Widerrufs- und Rücktrittsrechte abgewartet werden müssen.

2.7 Bei Rückgängigmachung (Widerruf, Rücktritt, Umtausch, etc.) eines Vertrages, für den Grünkauf-Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch, behalten sich Grünkauf und das Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.

3. Punktestand

3.1 Die gesammelten Grünkauf-Punkte werden bei Grünkauf bzw. einem beauftragten Partnerunternehmen unter der Kundennummer registriert. Die Teilnehmer können ihren aktuellen Punktestand unter Angabe ihrer Zugangsdaten jederzeit telefonisch oder über die Internet-Seite www.Gruenkauf.de abrufen.

3.2 Gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Punktestandsmitteilung muss innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle widersprochen werden. Ein Widerspruch kann nur mit den entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzetteln oder Rechnungen bearbeitet werden. Das Unterlassen eines rechtzeitigen Widerspruchs gilt als Genehmigung des Punktestands. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer dann noch eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestands verlangen wenn er die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweist.

4. Punkteauszahlung

4.1 Grünkauf-Punkte können ab 1 vorhandenen Punkt für die unter www.Gruenkauf.de präsentierten Projekte gespendet werden. Eine Auszahlung der Grünkauf-Punkte ist ab einem Mindestpunkteguthaben von 1.000 Grünkauf-Punkten (entspricht 10,- EUR) möglich. Andere Auszahlungsarten (z.B. Gutscheine) richten sich nach der benötigten, angegebenen Grünkauf-Punkte-Höhe.

4.2 Die Auszahlung der Grünkauf-Punkte erfolgt mittels bargeldloser Überweisung auf ein vom Teilnehmer angegebenes Bankkonto im Inland. Die Überweisungskosten trägt Grünkauf. Aus Sicherheitsgründen ist eine Überweisung auf ein Bankkonto eines anderen Kontoinhabers nur mit Zustimmung von Grünkauf möglich. Zuerst erworbene Grünkauf-Punkte werden zuerst ausbezahlt.

5. Punkteverfall

5.1 Grünkauf-Punkte verfallen wenn in einem Zeitraum von fünf Jahren seit der letzten Punktevergabe keine weiteren Punkte gesammelt wurden und die Mitgliedschaft auch sonst nicht aktiv genutzt wurde.

5.2 Im Falle der Kündigung durch den Teilnehmer werden die zum Kündigungszeitpunkt gesammelten Punkte dem Grünfonds gutgeschrieben.

6. Kartenverlust und Missbrauch

6.1 Bei Verlust der GrünCard kann bei Grünkauf eine Ersatzkarte beantragt werden.

6.2 Ein Teilnehmer ist verpflichtet, Grünkauf unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter Kenntnis von seinen Grünkauf-Zugangsdaten erlangt hat. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterlassenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet Grünkauf nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden von Grünkauf oder seinen Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens des Teilnehmers.

7. Kündigung, Beendigung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

7.1 Der Teilnehmer kann die Teilnahme an Grünkauf jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an Grünkauf beenden.

7.2 Eine Kündigung durch Grünkauf ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

7.3 Grünkauf behält sich vor, das Grünkauf-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Teilnehmerinteressen einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

7.4 Grünkauf behält sich ferner vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für eine Teilnahme an Grünkauf zu ändern oder zu ergänzen. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Änderung gemäß Ziff. 7.1 kündigt oder wenn er nach Ablauf dieser Frist seine GrünCard bzw. seine Kundennummer zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzt. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten AGB, z.B. schriftlich oder per E-Mail, gelten
die bisherigen Bedingungen für Sie fort. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, Ihre Mitgliedschaft am System Grünkauf zu kündigen.

8. Zweitkarte

8.1 Mit der Zweitkarte kann eine zweite Person Grünkauf-Punkte mitsammeln, die dem Hauptkonto des Teilnehmers gutgeschrieben werden.

8.2 Der Mitsammler (Zweitkarte) erhält kein Grünkauf-Punktekonto und hat keine Auskunfts-, Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Punktestandsmitteilungen, sonstige Auskünfte über Punktestände und Auszahlungen erfolgen ausschließlich an den Inhaber des Hauptkontos (Teilnehmer). Nur der Inhaber des Hauptkontos (Teilnehmer) kann gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilungen Widerspruch erheben. Eine Aufteilung der Grünkauf-Punkte oder Trennung des Punktekontos sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Ansprüche des Mitsammlers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung der zu ihm gespeicherten Daten bleiben unberührt.

8.3 Die in den Punkten 1 bis 7 enthaltenen Bedingungen gelten für den Mitsammler entsprechend.

9. Datenschutz, Recht

Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen  Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Internet-Seite unter www.gruenkauf.de. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für weitere Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktcenter unter www.gruenkauf.de/kontakt oder rufen
uns an unter 089-98108111.

Stand: 05/18

Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wird in den AGB auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.